Allgemeine Geschäftsbedingungen
Selbstständiger Handelsvertreter für ELK Fertighäuser
Stand: 06.07.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungsleistungen von
Michael Wiggenhauser
Gartenweg 3
73492 Rainau-Schwabsberg
nachfolgend „Handelsvertreter“ oder „Berater“ genannt.
(2) Die Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer gemäß § 14 BGB.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter
(1) Michael Wiggenhauser ist selbstständiger Handelsvertreter für die ELK Fertighaus GmbH.
(2) Gegenstand der Tätigkeit ist die Beratung und Begleitung von Interessenten beim Erwerb eines ELK Fertighauses sowie die Unterstützung während der Planungs- und Entscheidungsphase.
(3) Michael Wiggenhauser handelt im Rahmen seiner Tätigkeit als Handelsvertreter im Namen und auf Rechnung der ELK Fertighaus GmbH.
(4) Der Kaufvertrag über ein ELK Fertighaus kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der ELK Fertighaus GmbH zustande.
(5) Sämtliche Verpflichtungen hinsichtlich Planung, Bauausführung, Bauqualität, Lieferzeiten, Gewährleistung, Mängelhaftung sowie sonstiger werkvertraglicher Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag mit der ELK Fertighaus GmbH.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- kostenlose Erstberatung
- persönliche Bedarfsanalyse
- Unterstützung bei der Grundstücksbewertung
- Begleitung bei der Hausplanung
- Konfiguration eines ELK Fertighauses
- Erläuterung verschiedener Ausstattungsvarianten
- Informationen zu Bauablauf und Projektorganisation
- Unterstützung bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen
- Begleitung bis zum Abschluss des Hauskaufvertrages
- Betreuung während der Bauphase im Rahmen der Handelsvertretertätigkeit
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Beratungsleistungen besteht nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 4 Kostenfreie Erstberatung
(1) Das erste Beratungsgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der unverbindlichen Einschätzung des geplanten Bauvorhabens.
(2) Die Erstberatung erfolgt grundsätzlich kostenfrei.
(3) Durch die Inanspruchnahme einer kostenfreien Erstberatung entsteht keine Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages oder zur Beauftragung weiterer Leistungen.
§ 5 Vertragsabschluss
(1) Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.
(2) Ein Beratungsverhältnis kommt durch individuelle Terminvereinbarung oder ausdrückliche Annahme einer Anfrage durch Michael Wiggenhauser zustande.
(3) Ein Kaufvertrag über ein ELK Fertighaus kommt ausschließlich mit der ELK Fertighaus GmbH zustande.
(4) Michael Wiggenhauser ist berechtigt, Kaufverträge im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis für die ELK Fertighaus GmbH entgegenzunehmen bzw. im Namen der ELK Fertighaus GmbH zu unterzeichnen.
(5) Preisangaben, Ausstattungen und technische Spezifikationen richten sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Preislisten und Vertragsunterlagen der ELK Fertighaus GmbH.
§ 6 Beratungsgrundsätze
(1) Sämtliche Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen.
(2) Wirtschaftliche Einschätzungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Förderprogramme oder Aussagen zur Realisierbarkeit eines Bauvorhabens stellen unverbindliche Empfehlungen dar und begründen keinen Anspruch auf deren tatsächliche Umsetzung.
(3) Änderungen gesetzlicher Vorgaben, Förderprogramme, Zinssätze oder behördlicher Anforderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber bleibt für sämtliche wirtschaftlichen und finanziellen Entscheidungen selbst verantwortlich.
§ 7 Kommunikation
(1) Die Kommunikation kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch des Auftraggebers auch über Messenger-Dienste wie WhatsApp erfolgen.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Kommunikation über Messenger-Dienste personenbezogene Daten verarbeitet werden können. Die Nutzung erfolgt freiwillig.
(3) Vertrauliche oder besonders sensible Unterlagen sollten vorzugsweise auf einem sicheren Übertragungsweg übermittelt werden.
§ 8 Vermittlung von Partnerleistungen
(1) Im Rahmen seiner Tätigkeit vermittelt Michael Wiggenhauser auf Wunsch des Auftraggebers Kontakte zu qualifizierten Partnerunternehmen und Dienstleistern, die das Bauvorhaben sinnvoll ergänzen oder unterstützen können.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
- Finanzierungspartner
- Immobilienmakler
- Grundstücksvermittler
- Abriss- und Rückbauunternehmen
- Unternehmen für Schadstoffsanierung (z. B. Asbest-, KMF-, PAK- oder PCB-Sanierungen)
- Architekten und Fachplaner
- Vermessungsbüros
- Energieberater
- weitere am Bau beteiligte Fachunternehmen.
(3) Die Vermittlung erfolgt ausschließlich als Serviceleistung. Ein Anspruch auf die Vermittlung eines bestimmten Unternehmens besteht nicht.
(4) Sämtliche Verträge über die vermittelten Leistungen werden ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Partnerunternehmen geschlossen.
(5) Michael Wiggenhauser ist weder Vertragspartner noch Leistungserbringer dieser Dienstleistungen und übernimmt hierfür keine Gewähr oder Haftung.
§ 9 Finanzierung und Fördermittel
(1) Michael Wiggenhauser bietet selbst keine Finanzierungsvermittlung oder Kreditberatung im Sinne der §§ 34c oder 34i GewO an.
(2) Auf Wunsch stellt Michael Wiggenhauser den Kontakt zu unabhängigen Finanzierungspartnern oder Finanzierungsspezialisten der ELK Fertighaus GmbH her.
(3) Sämtliche Finanzierungsverträge werden ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Finanzierungspartner geschlossen.
(4) Hinweise zu Förderprogrammen, Zuschüssen oder Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Informationen.
(5) Für die tatsächliche Bewilligung von Fördermitteln, Finanzierungen oder Darlehen übernimmt Michael Wiggenhauser keine Gewähr. Entscheidungen hierüber treffen ausschließlich die jeweiligen Banken, Kreditinstitute oder Förderstellen.
§ 10 Immobilienvermittlung
(1) Sofern der Auftraggeber Unterstützung beim Verkauf einer bestehenden Immobilie oder eines Grundstücks wünscht, erfolgt diese ausschließlich über kooperierende Immobilienmakler oder hierfür zugelassene Partnerunternehmen.
(2) Michael Wiggenhauser verfügt selbst über keine Maklererlaubnis gemäß § 34c GewO und erbringt keine Maklerleistungen im eigenen Namen.
(3) Maklerverträge kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Immobilienmakler zustande.
(4) Provisionsansprüche, Vergütungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Vereinbarungen mit dem beauftragten Maklerunternehmen.
§ 11 Abriss-, Rückbau- und Sanierungsleistungen
(1) Auf Wunsch vermittelt Michael Wiggenhauser erfahrene Partnerunternehmen für den Abriss bestehender Gebäude sowie für Rückbau-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsleistungen.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
- Hausabriss
- selektiver Rückbau
- Schadstoffsanierungen
- Asbestsanierungen
- fachgerechte Entsorgung belasteter Baustoffe
- Vorbereitung von Grundstücken für eine Neubebauung.
(3) Die Ausführung sämtlicher Arbeiten erfolgt ausschließlich durch eigenständige Fachunternehmen.
(4) Michael Wiggenhauser übernimmt hierbei ausschließlich die Koordination und Vermittlung geeigneter Ansprechpartner. Eine Haftung für Planung, Durchführung, Termine oder Ausführungsqualität dieser Leistungen ist ausgeschlossen.
§ 12 Wertermittlungen
(1) Wertermittlungen von Grundstücken oder Immobilien dienen einer ersten Einschätzung des Marktwertes und stellen keine Verkehrswertgutachten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften dar.
(2) Der Umfang der Wertermittlung wird jeweils individuell vereinbart.
(3) Wertermittlungen können je nach Art und Umfang der Leistung kostenfrei oder kostenpflichtig erfolgen.
(4) Sofern eine Vergütung anfällt, wird diese vor Beginn der Leistung ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart.
§ 13 Aufwendungsersatz
(1) Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers besondere Leistungen erbracht, die über die übliche kostenfreie Beratung hinausgehen, kann Michael Wiggenhauser Ersatz der hierfür entstandenen Aufwendungen verlangen.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
- professionelle Exposéerstellung
- Immobilienfotografie
- Drohnenaufnahmen
- Inseratskosten
- besondere Marketingmaßnahmen
- Fahrtkosten außerhalb des üblichen Tätigkeitsgebietes
- Beschaffung kostenpflichtiger Unterlagen
- sonstige projektbezogene Auslagen.
(3) Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nur, soweit dieser vor Durchführung der jeweiligen Maßnahme mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
§ 14 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Beratung und Projektbegleitung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(2) Änderungen, die das Bauvorhaben wesentlich beeinflussen können, sind Michael Wiggenhauser unverzüglich mitzuteilen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben entstehen, gehen nicht zu Lasten von Michael Wiggenhauser.
§ 15 Haftung
(1) Michael Wiggenhauser ist selbstständiger Handelsvertreter der ELK Fertighaus GmbH und handelt im Rahmen seiner Tätigkeit als Vermittler und Berater für den Erwerb von ELK Fertighäusern.
(2) Vertragspartner für den Erwerb eines ELK Fertighauses ist ausschließlich die ELK Fertighaus GmbH. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Hauskaufvertrag, insbesondere hinsichtlich Planung, Bauausführung, Bauqualität, Lieferzeiten, Gewährleistung, Mängelansprüchen und sonstigen werkvertraglichen Leistungen, bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der ELK Fertighaus GmbH. Soweit Michael Wiggenhauser im Namen der ELK Fertighaus GmbH Erklärungen entgegennimmt oder Verträge unterzeichnet, handelt er ausschließlich als Handelsvertreter und Vertreter der ELK Fertighaus GmbH.
(3) Michael Wiggenhauser übernimmt keine Haftung für Leistungen, Zusagen oder Entscheidungen der ELK Fertighaus GmbH sowie der von ihm vermittelten Partnerunternehmen. Dies gilt insbesondere für Finanzierungsentscheidungen, Förderzusagen, Immobilienvermittlungen, Abriss-, Rückbau- und Sanierungsleistungen sowie behördliche Genehmigungen oder Entscheidungen Dritter.
(4) Beratungen, Empfehlungen und Einschätzungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen. Sie stellen keine verbindlichen Zusicherungen oder Garantien dar. Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Bewilligung von Fördermitteln oder Finanzierungen sowie auf die Erteilung behördlicher Genehmigungen.
(5) Die gesetzliche Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 16 Bauzeiten und Termine
(1) Angaben zu Bauzeiten, Lieferfristen oder Fertigstellungsterminen dienen ausschließlich der Orientierung und beruhen auf den Informationen der ELK Fertighaus GmbH oder der jeweiligen Partnerunternehmen.
(2) Änderungen aufgrund behördlicher Verfahren, Witterungseinflüssen, Materialengpässen, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse bleiben vorbehalten.
(3) Aus unverbindlichen Zeitangaben können keine Schadensersatzansprüche gegenüber Michael Wiggenhauser hergeleitet werden.
§ 17 Eigenleistungen des Bauherrn
(1) Entscheidet sich der Auftraggeber für Eigenleistungen oder eine individuelle Ausbaustufe (z. B. Ausbauhaus), erfolgen sämtliche Eigenleistungen auf eigene Verantwortung.
(2) Michael Wiggenhauser übernimmt keine Haftung für Schäden, Mängel, Verzögerungen oder Folgekosten, die durch Eigenleistungen oder durch beauftragte Drittunternehmen entstehen.
(3) Eigenleistungen können Auswirkungen auf Gewährleistungsansprüche oder Bauabläufe haben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich hierüber vor Beginn der Arbeiten bei der ELK Fertighaus GmbH zu informieren.
§ 18 Visualisierungen, Grundrisse und Planungsunterlagen
(1) Sämtliche auf der Website, in Broschüren, Exposés oder Präsentationen dargestellten Grundrisse, Visualisierungen, Renderings, Fotos oder Ausstattungsbeispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
(2) Abbildungen können Sonderausstattungen enthalten, die nicht Bestandteil des jeweiligen Angebots sind.
(3) Technische Änderungen sowie Änderungen hinsichtlich Materialien, Farben, Ausstattung oder Konstruktion bleiben vorbehalten, sofern sie dem technischen Fortschritt dienen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich werden.
(4) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die Vertragsunterlagen der ELK Fertighaus GmbH.
§ 19 Urheberrechte
(1) Sämtliche von Michael Wiggenhauser zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Texte, Bilder und sonstigen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht sowie weiteren Schutzrechten.
(2) Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
(3) Dies gilt insbesondere für Grundrisse, Hauskonzepte und individuelle Planungsunterlagen.
§ 20 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, wirtschaftliche Verhältnisse, Bauplanungen sowie Finanzierungsinformationen.
§ 21 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 22 Kommunikation über elektronische Medien
(1) Die Kommunikation zwischen Michael Wiggenhauser und dem Auftraggeber kann – sofern gewünscht – per E-Mail oder über Messenger-Dienste wie WhatsApp erfolgen.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen Restrisiken hinsichtlich der Vertraulichkeit und Datensicherheit bestehen können.
(3) Die Nutzung dieser Kommunikationswege erfolgt auf Wunsch bzw. mit Einverständnis des Auftraggebers.
§ 23 Änderungen dieser AGB
Michael Wiggenhauser behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, soweit gesetzliche Änderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder organisatorische Änderungen dies erforderlich machen. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten AGB.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Michael Wiggenhauser.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.